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Schüler & Azubis im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Sehr geehrte Eltern,

Grundsätzlich sind Sie als Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler*innen für den Schulweg selbst verantwortlich. Alle Informationen darüber, wie die kostenfreie Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) geregelt ist, organisiert wird und wie Ihr Kind daran teilnehmen kann, finden Sie zusammengefasst im Elternflyer.
Wie Ihr Kind zum SUPER-BUSKIND wird, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Schülerbeförderung mit dem Schülerausweis der Schule

Wer kann an der kostenfreien Schülerbeförderung mit dem Schülerausweis teilnehmen?

Alle Schüler mit Wohnsitz im Landkreis LUP, die eine allgemeinbildende Schule im Landkreis LUP besuchen, können mit dem von der Schule ausgestellten Schülerausweis an der kostenfreien Schülerbeförderung teilnehmen. Kann eine Schule keinen Schülerausweis ausstellen, steht hier ein Schülerausweis der VLP zum Download bereit, welcher von der Schule abzustempeln ist. Bei Änderungen (z. B. Namensänderung, Wohnort- oder Schulwechsel) muss ein neuer Schülerausweis ausgestellt werden.


BITTE BEACHTEN SIE: Schüler, die eine allgemeinbildende Schule außerhalb des Landkreises LUP (z. B. in Schwerin) oder eine Berufliche Schule besuchen, erhalten ein SchülerJahresTicket von der VLP. Wie das funktioniert, lesen Sie bitte weiter unten auf dieser Seite.

Wo und wie lange ist der Schülerausweis gültig?

Der Schülerausweis berechtigt – mit Ausnahme des Zeitraums der Sommerferien – zu beliebig vielen Fahrten mit Linienverkehren der VLP, ausgenommen VLP-Rufbusfahrten sowie Bestellfahrten, zwischen dem Wohnort und dem Schulstandort.

Der Schülerausweis muss innerhalb der ersten drei Wochen eines neuen Schuljahres von der Schule verlängert werden.

Tipp: In den Sommerferien können Schüler*innen den ÖPNV kostengünstig nutzen. Wenn sie deutschlandweit unterwegs sein wollen, dann bietet sich das

LUP-Schüler-Deutschlandticket

im monatlich kündbaren Abonnement an.

LUP-Schüler-Deutschlandticket

deutschlandweit mobil

LUP-Schüler*innen zahlen nur 33€ pro Monat für ihr Deutschlandticket. Dafür werden von den vorab gezahlten 63€ monatlich 30€ wieder erstattet.

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ab Beginn der Schulpflicht bis zur Jahrgangsstufe 12 der allgemeinbildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums, des Berufsgrundbildungs- und des Berufsvorbereitungsjahres und der ersten Klassenstufe der Berufsfachschule, die nicht die Mittlere Reife oder einen gleichwertigen Abschluss voraussetzt. Der Anspruch besteht für Kalendermonate, in denen diese Voraussetzungen an wenigstens einem Kalendertag erfüllt sind.

Eine Erstattung kann nur beansprucht werden, wenn das Deutschlandticket in der HandyTicket Deutschland App, Region „Ludwigslust-Parchim (VLP)“ im Abonnement erworben wurde.

So bekommen Eltern die monatliche Erstattung:

  1. HandyTicket Deutschland App aus dem App-Store auf das Smartphone herunterladen


Logo Play Store – Zur Landingpage der MV fährt gut-App


Logo App Store – Zur App Store-Vorschau der MV fährt gut-App

  1. registrieren oder anmelden
  2. Region Ludwigslust-Parchim (VLP) auswählen
  3. Deutschlandticket im Abo für Schüler*in als Ticketinhaber*in abschließen und selbst verwalten
  4. Schüler*in lädt sich ebenfalls die HandyTicket Deutschland App aufs Smartphone herunter und meldet sich mit Zugang der Eltern an
  5. Schüler*in hat Deutschlandticket immer dabei und scannt es am Fahrerarbeitsplatz ein
  6. Eltern reichen Erstattungsantrag zum LUP-Schüler-Deutschlandticket
    über das Kontaktformular ein

    • bitte bereithalten:
      • Foto des gültigen Schülerausweises der Schule (Vorder- & Rückseite)
      • Screenshot des D-Tickets inklusive der Vertragsnummer
      • Bankverbindung der Eltern (IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber)

Nach Erhalt aller Angaben erfolgt die monatliche Erstattung auf das angegebene Girokonto automatisch, solange das D-Ticket gültig ist. Entfallen die Anspruchsvoraussetzungen, ist dieses der VLP gegenüber unverzüglich mitzuteilen. Gegebenenfalls sind ungerechtfertigt in Anspruch genommene Unterstützungen zurückzuzahlen.

Änderungen (zum Beispiel Name, Wohnort, Schulstandort, Bankverbindung oder Vertragsnummer) senden Sie bitte umgehend schriftlich per Mail an
kundenservice@vl-p.de oder per Post an Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Kundenservice, Bahnhofstr. 125, 19230 Hagenow.

Kündigungen des LUP-Schüler-Deutschlandtickets zum Monatsende erfolgen bis zum 10. des Monats durch die Vertragsinhaber selbst in der HandyTicket Deutschland App. Danach kann der Vertrag schriftlich bei der VLP gekündigt werden.

Die Ergänzenden Tarifbestimmungen für das LUP-Schüler-Deutschlandticket finden Sie hier auf unserer Internetseite.


Hier geht’s zum Kontaktformular (Erstattungsantrag)

Schülerbeförderung mit dem SchülerJahresTicket

Schüler Jahres Tickets der VLP mit grün-blauem VLP-Logo und dem Slogan „Kommt gut an“ sowie beispielhaften Platzhalterdaten für Maxi Mustermann. Unterhalb der Aufschrift "Schüler Jahres Ticket" befindet sich auf der linken Seite der Karte ein Platzhalter für das Passfoto des Schülers und rechts daneben stehen die persönlichen Angaben: „Schüler*in: Maxi Mustermann“, „von: Musterstadt, Bahnhof“, „nach: Musterstadt, Musterschule“. Am unteren Rand auf grünem Hintergrund sind drei Angaben von links nach rechts: Ticketnummer „1234-5678“, Schule „Mustermann-Oberschule“, Klassenstufe „Kl. 10“ zu verorten

SchülerJahresTicket vom Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

Schüler, die eine allgemeinbildende Schule außerhalb des Landkreises LUP (z. B. in Schwerin) oder eine Berufliche Schule besuchen, erhalten ein SchülerJahresTicket von der VLP. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Schülerzeitkarte mit aktuellem Passbild zu jedem neuen Schuljahr an den Landkreis LUP – der Rest passiert automatisch. Der Landkreis LUP prüft den Anspruch und bestellt das SchülerJahresTicket bei der VLP. Diese druckt das SchülerJahresTicket und schickt es nach Hause. Änderungen für das SchülerJahresTicket sind neu beim Landkreis zu beantragen. Die VLP erhält die Änderungen automatisch und schickt ggf. ein neues SchülerJahresTicket nach Hause.

SchülerJahresTicket im Abonnement für Selbstzahler

Sollte der Landkreis LUP kein SchülerJahresTicket für Ihr Kind bezahlen, können Sie ein SchülerJahresTicket im Abonnement direkt bei uns erwerben. Das SchülerJahresTicket ist das gesamte Jahr (außer in den Sommerferien von M-V) zwischen Wohnort und Schulstandort in den großen Bussen der VLP, nicht aber im Rufbus, gültig. Es kostet 20,41 € pro Monat (244,92 € pro Jahr). Beantragen Sie das SchülerJahresTicket ganz bequem über unser Kontaktformular. Sobald Sie alle Angaben ausgefüllt haben, erhalten Sie eine automatisierte Bestätigungsmail. Das im Anhang der E-Mail befindliche SEPA-Mandat ist erforderlich für den monatlichen Lastschrifteinzug. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben sowie ein Foto Ihres Kindes und ein Foto vom gültigen Schülerausweis der Schule im Anschluss an kundenservice@vl-p.de. Nach Erhalt aller Angaben senden wir Ihnen das SchülerJahresTicket per Post nach Hause.

Hier geht’s zur Beantragung (Kontaktformular) für das SchülerJahresTicket

Die Ergänzenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum SchülerJahresTicket der VLP finden Sie auf unserer Internetseite unter Informationen – Bedingungen.

Zusätzlich zum SchülerJahresTicket können Sie für nur 16,50 € pro Monat (198,00 € pro Jahr) das SchülerFreizeitTicket im Abonnement erwerben.

SchülerFreizeitTicket

Gelbes Schüler Freizeit Ticket der VLP mit dem grün-blauen VLP-Logo mit dem Slogan „Kommt gut an“ sowie beispielhaften Platzhalterdaten für Maxi Mustermann. Unterhalb der Aufschrift "Schüler Freizeit Ticket" befindet sich auf der linken Seite der Karte ein Platzhalter für das Passfoto des Schülers und rechts daneben stehen die persönlichen Angaben: „Name: Mustermann“, „Vorname: Maxi“. Darunter fett hervorgehoben das Gültigkeitsdatum: „Gültig bis: 30.11.2023“ und unter dem Datum die Kundennummer: „Kundennr.: 0000

Du bist unter 21 Jahre alt und gehst zur Schule? Du möchtest auch nach der Schule und am Wochenende mit den Bussen der VLP mobil sein? Für nur 16,50 € pro Monat kannst du das SchülerFreizeitTicket nutzen.

Alle Informationen auf einen Blick:

Eltern

  • Die Mindestlaufzeit des Abonnements beträgt 12 Monate.
  • Zum Ende der Mindestlaufzeit und danach ist jederzeit die schriftliche Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende möglich.
  • Die Bezahlung erfolgt durch monatlichen Bankeinzug oder Vorauszahlung des Jahresbeitrages per Überweisung.
  • Personengebunden für Schüler*innen öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen sowie von Fachgymnasien und Fachoberschulen (ohne Berufsabschluss).
  • Gilt nicht für Schüler*innen, die älter als 21 Jahre sind, Studenten, Auszubildende und Schüler*innen von Abendgymnasien.

Schüler*innen

  • MOBIL an folgenden Tagen:
    • Schultage ab 14.00 Uhr,
    • Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztägig
    • in den Schulferien des Landes Mecklenburg-Vorpommern ganztägig
  • BELIEBIG VIELE FAHRTEN
    • auf allen Linien der VLP im Landkreis Ludwigslust-Parchim
  • RUFBUSNUTZUNG INKLUSIVE
    • Serviceentgelt i. H. v. 3 € pro Fahrt und Fahrgast, wird erhoben, wenn der Ausstieg am Zielort außerhalb einer regulären Haltestelle oder der Ein- oder Ausstieg an Haltestellen außerhalb des Landkreises (ausgenommen Schwerin) erfolgt.
    • Bitte beachte dabei die Voranmeldezeit von mindestens einer Stunde. Bestelle den Rufbus rund um die Uhr in der „Ruf VLP“-App, online über das Rufbus-Formular oder telefonisch bei der VLP-Hotline unter 03883 61 61 61.

Beantragen Sie das SchülerFreizeitTicket ganz bequem über unser Kontaktformular. Sobald Sie alle Angaben ausgefüllt haben, erhalten Sie eine automatisierte Bestätigungsmail. Das im Anhang der E-Mail befindliche SEPA-Mandat ist erforderlich für den monatlichen Lastschrifteinzug. Bitte senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben sowie ein Foto Ihres Kindes und ein Foto vom gültigen Schülerausweis der Schule im Anschluss an kundenservice@vl-p.de. Nach Erhalt aller Angaben senden wir Ihnen das SchülerFreizeitTicket per Post nach Hause.

Hier geht’s zur Beantragung (Kontaktformular) für das SchülerFreizeitTicket

Die Ergänzenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum SchülerFreizeitTicket der VLP finden Sie auf unserer Internetseite unter Informationen – Bedingungen.

Wie bekomme ich Ersatz, wenn das SchülerJahresTicket oder SchülerFreizeitTicket verloren gegangen oder beschädigt ist?

Das SchülerJahresTicket oder SchülerFreizeitTicket ist nicht mehr vorhanden oder unleserlich? Kein Problem. Wir stellen gerne eine Ersatzkarte aus. Dazu überweisen Sie bitte die Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 € auf unser Konto bei der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, IBAN: DE02 1405 2000 1713 8229 00. Bitte geben Sie als Zahlungsgrund den Namen der Schülerin bzw. des Schülers sowie die betroffene Ticketart (SchülerJahresTicket oder SchülerFreizeitTicket) an. Nach Zahlungseingang der Aufwandspauschale senden wir das neue SchülerJahresTicket oder SchülerFreizeitTicket nach Hause.

Gut zu wissen

Worin liegt der Unterschied zwischen Linienverkehr und freigestelltem Schülerverkehr?

Die VLP führt Linienverkehr mit Omnibussen nach §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch. Hierbei sind Stehplätze zulässig und eine Anschnallpflicht für Fahrgäste besteht nicht.

Freigestellter Schülerverkehr
gemäß Freistellungs-Verordnung ist die Beförderung von Schülern mit Kraftfahrzeugen zur Schule und zurück unter Ausschluss von anderen Fahrgästen. Hierbei sind Sitzplätze und eine Anschnallpflicht für alle Schüler*innen vorgeschrieben.

Folglich sind Stehplätze im Bus zulässig und werden häufig nur auf kurzen Strecken im Nachbarortsbereich (i. d. R. <15 Min.) in Anspruch genommen. Manchmal werden Busse von Fahrgästen und/oder Eltern als überfüllt empfunden. Neben den regelmäßig stattfindenden Fahrgastzählungen, werden solche Hinweise zu scheinbar überfüllten Bussen stets von uns geprüft und bei Bedarf größere oder zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt. Des Weiteren haben der Landkreis LUP (als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung) und wir uns freiwillig dazu verpflichtet, die zulässige Gesamtkapazität (Sitz- + Stehplätze) der Busse dauerhaft auf max. 85% zu beschränken.

An wen kann ich mich wenden, wenn mein Kind etwas im Bus verloren hat?

Nutzen Sie gerne jederzeit unser Kontaktformular für Fundsachen oder rufen unsere VLP-Hotline an unter 03883 61 61 61. Bitte beschreiben Sie das Verlorengegangene so detailliert wie möglich. Umso größer ist die Chance, etwas wieder zu finden.

Ich habe Anregungen und/oder Beschwerden. An wen kann ich mich wenden?

Melden Sie sich gerne zeitnah bei uns und nutzen das Kontaktformular für Ihr Anliegen. Bitte machen Sie dabei Angaben zu Tag und Uhrzeit, Linien, Haltestellen, ggf. Kennzeichen sowie Schilderungen zum Sachverhalt. Je genauer und schneller die Angaben vorliegen, desto leichter kann ein Sachverhalt aufgeklärt werden.

Liebe SUPER-BUSKINDER,

Alles, was im und um den Bus wichtig ist, lernt ihr in der Busschule. Ihr hattet noch keine? Kein Problem. Eure Schule kann dieses kostenfreie Training im und am Bus gerne bei uns buchen.

Als SUPER-BUSKINDER könnt ihr aber auch ohne Busschule schon einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass keinem etwas passiert. In einem Flyer haben wir alles für euch zusammen gefasst, was beim Fahren mit dem Bus wichtig zu beachten ist. Zum Herunterladen des Flyers klickt einfach auf das Bild links neben dem Text. Ihr lernt darin z. B. wo das Fahrpersonal euch nicht sehen kann und wie ihr euch im Bus richtig verhaltet. Eure Eltern gehen die Punkte bestimmt gerne mit euch durch. Auf eurem persönlichen Stundenplan (Rückseite) könnt ihr euch dann noch eure eigenen Busfahrtzeiten vermerken. Dann seid ihr super vorbereitet für eure Fahrt mit der VLP.

 

 

 

D-Ticket für Azubis aus M-V

D-Ticket für Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem D-Ticket für Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern kannst Du für monatlich 43 € ganz Deutschland entdecken – im Job und in der Freizeit. Nutze alle Nahverkehrszüge (2. Klasse), Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse sowie für weitere ausgewählte Verkehrsmittel. Azubis, Berufsschüler, Freiwilligendienstleistende und Beamtenanwärter können das subventionierte D-Ticket bis spätestens zum 23. des Monats für den Folgemonat beantragen.

Bitte beachte: Erstanträge müssen bis zum 23. des Monats durch den VVW oder uns geprüft und freigegeben sein, damit die Gültigkeit des D-Tickets ab dem 1. des Folgemonats beginnen kann. Reiche deinen Antrag daher bitte rechtzeitig ein. Vielen Dank.

Das D-Ticket für Azubis aus MV wird ausschließlich digital über die VVW-App ausgegeben! Dazu ist ein Kunden-Account in der VVW-App anzulegen.

Wichtig: Die E-Mail-Adresse im Kunden-Account der VVW-App muss bei der Registrierung mit der E-Mail-Adresse von der Beantragung über das ABO-Kundenportal übereinstimmen. Andernfalls kann das D-Ticket technisch nicht ausgestellt werden.

Weitere Informationen zum D-Ticket für Azubis aus M-V findest du auf der Internetseite der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern.

Stammkarte

Beantragung einer Stammkarte für Schüler und Azubis

Schüler und Azubis haben die Möglichkeit, eine sogenannte Stammkarte zu beantragen. Diese berechtigt zum Erwerb von ermäßigten Wochen- und Monatskarten für eine festgelegte Fahrstrecke. Den Antrag der Stammkarte hier herunterladen und mit Passfoto sowie frankiertem Rückumschlag senden an: VLP, Kundenservice, Bahnhofstr. 125, 19230 Hagenow. Wir erstellen dann die Stammkarte und schicken sie nach Hause.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen. So erreichen Sie uns:

Logo Landkreis Ludwigslust-Parchim – Raum für Zukunft

Fachdienst Regionalmanagement und Kreisentwicklung / SB Schülerbeförderung

schuelerbefoerderung@kreis-lup.de

03871 722 – 6020 / 6021 / 6022

www.kreis-lup.de

Logo Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim

Kundenservice

www.vlp-lup.de/kontakt

kundenservice@vl-p.de

VLP-Hotline

03883 61 61 61

 

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Änderungen im Fahrplan

Auf einigen unserer Linien sind Veränderungen im Fahrplan vorgesehen. Informieren Sie sich bereits jetzt.

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Sitz der Gesellschaft
Bahnhofstraße 125
19230 Hagenow

Telefon: 03883 61 61 61
Telefax: 03883 61 61 50
E-Mail: info@vl-p.de

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