Sehr geehrte Eltern,
grundsätzlich sind Sie als Erziehungsberechtigte oder volljährige Schüler*innen für den Schulweg selbst verantwortlich. Alle Informationen darüber, wie die kostenfreie Schülerbeförderung im Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) geregelt ist, organisiert wird und wie Ihr Kind daran teilnehmen kann, finden Sie zusammengefasst im Elternflyer. Wie ihr Kind zum SUPER-BUSKIND wird, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Schülerbeförderung mit Schülerausweis (gültig ab Schuljahr 2022/2023)
Wer kann an der kostenfreien Schülerbeförderung mit dem Schülerausweis teilnehmen? |
Alle Schüler mit Wohnsitz im Landkreis LUP, die eine allgemeinbildende Schule im Landkreis LUP besuchen, können ab dem 01.09.2022 mit dem von der Schule ausgestellten Schülerausweis an der kostenfreien Schülerbeförderung teilnehmen. Kann eine Schule keinen Schülerausweis ausstellen, steht hier ein Schülerausweis der VLP zum Download bereit, welcher von der Schule abzustempeln ist. Bei Änderungen (z. B. Namensänderung, Wohnort- oder Schulwechsel) muss ein neuer Schülerausweis ausgestellt werden. BITTE BEACHTEN SIE: Schüler, die eine allgemeinbildende Schule außerhalb des Landkreises LUP (z. B. in Schwerin) oder eine Berufliche Schule besuchen, erhalten eine Schülerzeitkarte von der VLP. Wie das funktioniert, lesen Sie bitte weiter unten auf dieser Seite. Schüler aus dem Amt Neuhaus erhalten wie gewohnt die Schülerzeitkarten von der VLP oder das HVV-Ticket. |
Wo und wie lange ist der Schülerausweis gültig? |
Der Schülerausweis berechtigt ab dem 01.09.2022 zu beliebig vielen Fahrten zwischen Wohnort und Schulstandort mit den Linienverkehren der VLP. Er ist nicht für Fahrten in den Sommerferien von Mecklenburg-Vorpommern gültig. Der Schülerausweis muss innerhalb der ersten drei Wochen eines neuen Schuljahres von der Schule verlängert werden. Tipp: Für die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern kann das SchülerFerienTicket MV erworben und damit durch unser schönes Bundesland mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln gereist werden. |
Schülerbeförderung mit Schülerzeitkarte der VLP
Wie bekommt mein Kind eine Schülerzeitkarte? |
SchülerJahresTicket im Abonnement Sollte der Landkreis LUP keine Schülerzeitkarte für Ihr Kind bezahlen, können Sie ein SchülerJahresTicket im Abonnement direkt bei uns erwerben. Das SchülerJahresTicket ist das gesamte Jahr zwischen Wohn- und Schulstandort gültig (außer in den Sommerferien von Mecklenburg-Vorpommern). Es kostet 20,41 € pro Monat (244,92 € pro Jahr). Beantragen Sie das SchülerJahresTicket ganz bequem formlos per E-Mail an info@vl-p.de mit den folgenden Angaben: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Schule und Klasse des Kindes sowie die gewünschte Fahrstrecke zwischen Wohnort und Schulort. Bitte hängen Sie an die E-Mail ein aktuelles Foto des Kindes sowie einen Nachweis der Schule (z.B. Schülerausweis) mit an. Nach Erhalt aller Angaben senden wir Ihnen ein Anschreiben mit allen Informationen. Die Ergänzenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zum SchülerJahresTicket der VLP finden Sie hier. Tipp: SchülerJahresTicket (~245 € p.a.) + SchülerFreizeitTicket (120 € p.a.) = Mobilität fürs Kind mit der VLP im gesamten Landkreis LUP (für nur 365 € p. a.) So geht’s: Zusätzlich zum SchülerJahresTicket können Sie für nur 10,00 € pro Monat (120,00 € pro Jahr) das SchülerFreizeitTicket der VLP im Abonnement erwerben. Damit sind Schüler*innen an Schultagen ab 14 Uhr sowie Samstag, Sonntag und in den Ferien von Mecklenburg-Vorpommern ganztägig auf allen Linien der VLP im Landkreis LUP mobil. |
Wie lange ist die Schülerzeitkarte gültig? |
Die Schülerzeitkarte ist das gesamte Jahr auf der angegebenen Fahrstrecke gültig – außer in den Sommerferien von M-V. Auch die Rufbusse der VLP können mit der Schülerzeitkarte (zzgl. Serviceentgelt i. H. v. 1 € pro Fahrt und Fahrgast) auf der angegebenen Fahrstrecke im genannten Zeitraum genutzt werden. Tipp: Für die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern kann das SchülerFerienTicket MV erworben und damit durch unser schönes Bundesland mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln gereist werden. |
Wie bekomme ich Ersatz, wenn die Schülerzeitkarte verloren gegangen oder beschädigt ist? |
Kurzfristig sind befristete rote Ersatzausweise für die Schüler*innen im Sekretariat der Schulen erhältlich. Eine Ersatzkarte kann ganz einfach für 5 € im VLP Online Shop bestellt werden. Alternativ können Sie auch einen Antrag auf Ersatz einer Schülerzeitkarte ausgefüllt und unterschrieben an die VLP senden und die 5 € an die im Antrag angegebene Bankverbindung überweisen. Die VLP schickt die neue Schülerzeitkarte dann nach Hause. |
Gut zu wissen
Worin liegt der Unterschied zwischen Linienverkehr und freigestelltem Schülerverkehr? |
Die VLP führt Linienverkehr mit Omnibussen nach §42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch. Hierbei sind Stehplätze zulässig und eine Anschnallpflicht für Fahrgäste besteht nicht. Freigestellter Schülerverkehr gemäß Freistellungs-Verordnung ist die Beförderung von Schülern mit Kraftfahrzeugen zur Schule und zurück unter Ausschluss von anderen Fahrgästen. Hierbei sind Sitzplätze und eine Anschnallpflicht für alle Schüler*innen vorgeschrieben.
Folglich sind Stehplätze im Bus zulässig und werden häufig nur auf kurzen Strecken im Nachbarortsbereich (i. d. R. <15 Min.) in Anspruch genommen. Manchmal werden Busse von Fahrgästen und/oder Eltern als überfüllt empfunden. Neben den regelmäßig stattfindenden Fahrgastzählungen, werden solche Hinweise zu scheinbar überfüllten Bussen stets von uns geprüft und bei Bedarf größere oder zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt. Des Weiteren haben der Landkreis LUP (als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung) und wir uns freiwillig dazu verpflichtet, die zulässige Gesamtkapazität (Sitz- + Stehplätze) der Busse dauerhaft auf max. 85% zu beschränken. |
An wen kann ich mich wenden, wenn mein Kind etwas im Bus verloren hat? |
Nutzen Sie gerne jederzeit unser Kontaktformular für Fundsachen oder rufen unsere VLP-Hotline an unter 03883 61 61 61. Bitte beschreiben Sie das Verlorengegangene so detailliert wie möglich. Umso größer ist die Chance, etwas wieder zu finden. |
Ich habe Anregungen und/oder Beschwerden. An wen kann ich mich wenden? |
Melden Sie sich gerne zeitnah bei uns und nutzen das Kontaktformular für Ihr Anliegen. Bitte machen Sie dabei Angaben zu Tag und Uhrzeit, Linien, Haltestellen, ggf. Kennzeichen sowie Schilderungen zum Sachverhalt. Je genauer und schneller die Angaben vorliegen, desto leichter kann ein Sachverhalt aufgeklärt werden. |
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SchülerFreizeitTicket
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AzubiTicket MV
Du bist Azubi in Mecklenburg-Vorpommern und fährst mit den Öffis quer durchs Land? Dann gibt es das AzubiTicket MV für dich! Für 365 € im Jahr kannst du alle Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Nahverkehrszüge (2. Klasse) des Landes sowie die Rostocker Fähren nutzen – sogar in deiner Freizeit. Die Rufbusse der VLP sind (zzgl. Serviceentgelt i. H. v. 1 € pro Fahrt und Fahrgast) natürlich ebenfalls inklusive. Alle Infos zum AzubiTicket MV findest du hier. |
Stammkarte
Schüler und Azubis haben die Möglichkeit, eine sogenannte Stammkarte zu beantragen. Diese berechtigt zum Erwerb von ermäßigten Wochen- und Monatskarten für eine festgelegte Fahrstrecke. Den Antrag dazu einfach hier herunterladen und mit Passfoto sowie frankiertem Rückumschlag senden an: VLP, Kundenservice, Bahnhofstr. 125, 19230 Hagenow. Wir erstellen dann die Stammkarte und schicken sie nach Hause. |
Wir beantworten gerne Ihre Fragen. So erreichen Sie uns:
Fachdienst Regionalmanagement und Kreisentwicklung / SB Schülerbeförderung schuelerbefoerderung@kreis-lup.de 03871 722 – 6020 / 6021 / 6022 www.kreis-lup.de |
Kundenservice info@vl-p.de VLP-Hotline 03883 61 61 61 VLP Online Shop www.vlp-lup.shop |