Schülerbeförderung ab neuem Schuljahr 2022/2023 mit Schülerausweis

17.04.2022, 08:00 Uhr

Sehr geehrte Fahrgäste, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

der Kreistag hat am 29.03.2022 eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 können Schüler*innen auf dem Weg zur Schule und zurück nach Hause kostenfrei mit ihrem von der Schule ausgestellten Schülerausweis mit den Bussen der VLP fahren.

Mit der Änderung wird eine Entbürokratisierung für alle Beteiligten an der Schülerbeförderung bewirkt. Demnach müssen Erziehungsberechtigte keine Anträge mehr auf Ausstellung von Schülerzeitkarten stellen. Schulen stellen lediglich Schülerausweise für ihre Schüler*innen aus, in den meisten Fällen wie bisher. Sollte eine Schule nicht die Möglichkeit haben, Schülerausweise auszustellen, können Eltern einen Schülerausweis von der Internetseite der VLP herunterladen. Diesen füllen sie einfach vollständig aus und lassen ihn von der Schule abstempeln. Er gilt dann ebenfalls als Fahrschein für das Kind. Eine Antragsbefugnis bleibt für einige wenige Schüler*innen bestehen, z.B. bei Besuch einer Schule außerhalb des Landkreises. Weitere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Internetseite der VLP.