Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 24.11.2021 gilt eine 3G-Pflicht auch in den Bussen der VLP. Das bedeutet: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Ein Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test gilt abweichend davon 48 Stunden. Ein Selbsttest reicht nicht aus.
Ausgenommen von der 3G-Pflicht sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schulferienzeit.
Sehr geehrte Fahrgäste,
bitte beachten Sie, dass am 12. Dezember 2021 der Fahrplanwechsel der Bahnverkehre stattfindet. In diesem Zusammenhang nimmt auch die VLP Änderungen in einzelnen Bus-Fahrplänen vor. » weiterlesen
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