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Vorteile des Rufbusses optimal nutzen – Veränderungen treten ab 15. Mai in Kraft

13.05.2026, 16:39 Uhr

Wie schon im April angekündigt, werden einige Veränderungen mit Blick auf die Nutzung des Rufbusses wirksam. Diese gelten ab 15. Mai 2026. Wie Fahrgäste den Rufbus optimal nutzen, haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Alternativen prüfen

Rufbusse ergänzen das bestehende Mobilitätsangebot im ÖPNV des Landkreises Ludwigslust-Parchim und werden gern genutzt. Die Zahl der Anfragen übersteigt allerdings die Möglichkeiten. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob eine Alternative mit Linienbus oder Bahn in Betracht kommt. Und die gibt es durchaus.

„RUF VLP“-App einfach installieren

Die Bestellung eines Rufbusses erfolgt rund um die Uhr online in der „Ruf VLP“-App. Die kann für Smartphones und iPhones im entsprechenden App-Store kostenlos geladen werden.

Unterschiede bei Bestellung beachten

Mit mehr als vier Fahrgästen sowie mit Rollstuhlfahrern ist der Bestellvorgang per Telefon von Montag bis Freitag zwischen 6 und 18 Uhr vorzunehmen. Rollstühle, Kinderwagen und sperrige Gegenstände können grundsätzlich mitgenommen werden, wenn sie in der Bestellung angemeldet wurden und die Kapazität des Rufbusses die Mitnahme zulässt.

Kleintiere ja, Fahrräder nein

Der Transport von kleinen Tieren muss auf dem Schoß und bei Bedarf in einem geeigneten Behältnis möglich sein. Assistenzhunde, beispielsweise für Menschen mit einer visuellen Beeinträchtigung, fahren natürlich auch im Rufbus mit. Fahrräder sind von der Mitnahme ausgeschlossen.

Diese Infos sind notwendig

Notwendige Informationen sind Name und Rufnummer des Bestellers oder Fahrgastes, die Anzahl der Mitfahrenden, die Fahrstrecke sowie Angaben zur Mitnahme von Tieren oder Gegenständen. Die Buchung wird bestätigt und ein Abholfenster benannt. Dieses wird eine Stunde vor der geplanten Abfahrt in der „Ruf VLP“-App präzisiert. Ab diesem Zeitpunkt ist der Rufbus in der App auch in Echtzeit nachzuverfolgen.

Die Fahrt genießen

Einstiege und Ausstiege erfolgen grundsätzlich an Haltestellen, die im Fahrplan benannt sind. Wenn möglich, kann ein Ausstieg am Zielort auch außerhalb einer regulären Haltestelle auf öffentlichen Straßen erfolgen (außer in Schwerin). Ausstiegswünsche außerhalb regulärer Haltestellen sind vor Fahrtbeginn dem Fahrpersonal der VLP mitzuteilen. Hierfür wird ein Serviceentgelt in Höhe von drei Euro pro Fahrt und Fahrgast erhoben. Unsere VLP-Mitarbeiter sind für Sie gern im Einsatz. Ein freundlicher Umgang versteht sich von allein. Wer Hilfe benötigt, spricht den Fahrer bitte an.

Fairness kommt allen zugute

Bitte bedenken Sie, dass Mehrfachbuchungen im engen Zeitrahmen, überhöht gemeldete Personenzahlen oder auch das Fernbleiben vom Abfahrtsort ohne rechtzeitige Stornierung den reibungslosen Betrieb des Rufbusses erheblich stören. Solche Formen der missbräuchlichen Nutzung fallen zulasten aller Fahrgäste aus. Deshalb bittet die VLP alle Fahrgäste um Fairness bei der Rufbus-Nutzung.

Verwarnung, Strafe, Ausschluss

Wer gegen faire Verhaltensweisen verstößt, wird zunächst verwarnt. Eine Verwarnung gilt für den Zeitraum von zwölf Monaten. Ein erneuter schuldhafter Verstoß gegen die Nutzungsregeln zieht eine Aufwandspauschale in Höhe von 20 Euro nach sich. Fahrgäste können auch von der Nutzung des Rufbusses ausgeschlossen werden. Das erwartet auch Fahrgäste, die fällige Entgelte trotz Mahnung nicht zahlen.

Fahrpreise und Entgelte

Für die Rufbusfahrt gilt der jeweils gültige VLP-Tarif. Es gilt das D-Ticket.

Hinzu kommt ein Serviceentgelt in Höhe von drei Euro pro Fahrt und Fahrgast, sobald

  • der Ein- oder Ausstieg in Zukunft an einer virtuellen Haltestelle erfolgt,
  • der Ausstieg am Zielort außerhalb einer regulären Haltestelle erfolgt oder
  • der Ein- oder Ausstieg an Haltestellen außerhalb des Landkreises Ludwigslust-Parchim erfolgt. Eine Ausnahme hiervon bilden Fahrziele in der Landeshauptstadt Schwerin.

Wichtige Hinweise für Schüler und Eltern

Die von der Schule ausgestellten Schülerausweise sowie das SchülerJahresTicket berechtigen zur Fahrt zwischen Wohnort und Schulstandort in den großen Bussen der VLP, nicht aber im Rufbus. Für den Rufbus sind Einzelfahrscheine oder Tageskarten zu erwerben. Alternativ können „Vielfahrer“ das SchülerFreizeitTicket nutzen. Dieses kostet im zwölf-Monats-Abo 16,50 Euro pro Monat und gilt an Schultagen ab 14.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den Schulferien ganztägig im gesamten Liniennetz der VLP. Wer deutschlandweit mobil sein möchte, kann das LUP-Schüler-Deutschlandticket für 33 Euro (Kaufpreis: 63 Euro bei monatlicher Erstattung von 30 Euro durch die VLP) nutzen.

Die VLP‑Rufbusse ergänzen den regulären Linienverkehr besonders in weniger dicht besiedelten Gebieten. Sie verkehren nach festen Zeiten im Fahrplan, jedoch nur nach vorheriger Bestellung und bringen Sie so zuverlässig zu wichtigen VLP‑Buslinien und zu den Bahnhöfen. Damit ermöglichen sie ein Plus an Mobilität und können günstig genutzt werden – beispielsweise mit dem Deutschlandticket, welches Sie auch bei der VLP erwerben können.

Weitere Neuigkeiten

  • 13.05.2026, 07:10 UhrAuf Grund einer Verkehrsstörung kommt es auf den Linien 54, 540, 541 und 544
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Änderungen im Fahrplan

Auf einigen unserer Linien sind Veränderungen im Fahrplan vorgesehen. Informieren Sie sich bereits jetzt.

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