Pflicht im ÖPNV: Medizinische oder FFP2-Masken

24.01.2021, 10:34 Uhr

Sehr geehrte Fahrgäste,

bitte denken Sie daran, dass ab Montag, den 25.01.2021 in allen Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen) alle Fahrgäste eine medizinische oder FFP2–Maske tragen müssen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und für Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Folglich ist eine Beförderung in den Fahrzeugen der VLP nur noch mit medizinischer oder FFP2-Maske möglich. Bitte tragen Sie Ihre Maske auch bereits an den Haltestellen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Fahrgästen nicht eingehalten werden kann.

Eine Beförderung mit Alltagsmaske (aus Stoff), Schal oder Tuch ist nicht mehr möglich. Sollten Sie von der Maskenpflicht befreit sein, dann zeigen Sie bitte Ihr ärztliches Attest unaufgefordert dem Fahrpersonal vor. Vielen Dank.

Die gesetzliche Grundlage für die Corona-Landesverordnung M-V finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung M-V unter folgendem Link.

Bleiben Sie gesund! Ihre VLP