Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen / 3G-Pflicht entfällt

22.03.2022, 11:53 Uhr

Liebe Fahrgäste,

Sie können ab sofort ohne Geimpft-, Genesenen- oder Testnachweis die Fahrzeuge der VLP nutzen. Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes §28b vom 18.03.2022 entfällt der 3G-Nachweis.

Die Tragepflicht einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) während der Beförderung bleibt weiterhin bestehen.

Ausnahmen gelten für:

  1. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
  3. gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.