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Du bist Azubi in Mecklenburg-Vorpommern und fährst mit den Öffis quer durchs Land? Dann gibt es das AzubiTicket MV für dich! Für 365 € im Jahr kannst du alle Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Nahverkehrszüge (2. Klasse) des Landes sowie die Rostocker Fähren nutzen – sogar in deiner Freizeit. Die Rufbusse der VLP sind zzgl. des Serviceentgeltes in Höhe von 1 € pro Fahrt und Fahrgast natürlich ebenfalls inklusive.
Den Weg zum Ticket-Schalter kannst du dir sparen. Bestelle dein AzubiTicket MV ganz bequem ausschließlich online unter www.azubiticket-mv.de oder www.bahn.de/azubiticket-mv
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick:
- Schüler, der in der Schuldatenbank des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgelisteten berufsbildenden Schulen, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses befinden, dazu zählen:
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- Berufsschule: Teilzeitberufsschule im Rahmen der dualen Ausbildung,
- Berufsfachschule, z.B. Kinderpflege, Kranken- und Altenpflegehilfe,
- höhere Berufsfachschule sowohl Teilzeit als auch Vollzeit: z.B. Gesundheitsfachberufe (z.B. Pflegeausbildungen, Therapeutenausbildungen), Sozialassistenz, staatlich anerkannte/r Erzieherin 0-10, technische Bildungsgänge der höheren Berufsfachschulen,
- Fachschule sowohl Teilzeit als auch Vollzeit: z.B. staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Heilerziehungspflege, staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt, staatlich geprüfter Betriebswirt, Schiffsbetriebstechnik, Offizier, Kapitän, Schiffsmaschinist, staatlich geprüfter Techniker,
- Auszubildende mit Ausbildungsstätten im Land Mecklenburg-Vorpommern, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses befinden, jedoch den schulischen Teil der Ausbildung außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns absolvieren,
- Freiwilligendienstleistende (Bundes- und Jugendfreiwilligendienste) im Land Mecklenburg-Vorpommern und
- Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe I mit Einsatzstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Auflistung der berufsbildenden Schulen findest du auf den folgenden Internetseiten: www.azubiticket-mv.de und www.bahn.de/azubiticket-mv.
Detaillierte Informationen zur Berechtigung findest du in den Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten des unternehmensübergreifenden Tarifangebotes AzubiTicket MV unter Punkt 3.
- Es gilt für jeweils 12 Monate und muss nach Ablauf dieser Zeit neu beantragt werden bzw. wird nach Vorlage eines entsprechenden Berechtigungsnachweises verlängert.
- ab dem 4. Januar 2021 ausschließlich online erwerbbar, durch Ausfüllen des Bestellformulars auf der Internetseite www.azubiticket-mv.de und www.bahn.de/azubiticket-mv
- für den Bestellprozess werden folgende Unterlagen als Scan benötigt:
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- amtlicher Lichtbildausweis,
- ein Passbild für die Fahrtberechtigung,
- ein Berechtigungsnachweis für die Laufzeit (z.B. Schulbescheinigung, Lehrvertrag o. Ä.)
- Ausgabe ausschließlich als digitales Ticket über die App „DB Navigator“ (ab dem 2. Quartal kannst du dir dein AzubiTicket MV auch über die Fahrplan App „MV FÄHRT GUT“ anzeigen lassen)
Detaillierte Informationen zum Erwerb findest du in den Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten des unternehmensübergreifenden Tarifangebotes AzubiTicket MV unter Punkt 4.
Das Ticket gilt in Mecklenburg-Vorpommern in / auf:
- Nahverkehrszügen und S-Bahnen (2. Klasse),
- Fernverkehrszügen (2. Klasse) zwischen Rostock Hbf und Stralsund Hbf,
- Stadt- und Linienbussen (außer Fernbusse),
- Rufbussen der VLP, NAHbus und REBUS (bei Kapazität) zzgl. Servicezuschlägen,
- Straßenbahnen,
- den Fähren des Verkehrsverbundes Warnow (Fährlinien zwischen: Warnemünde – Hohe Düne, Kabutzenhof – Gehlsdorf),
- Fahrten von/nach Lübeck bis zum Busbahnhof oder Hauptbahnhof
Detaillierte Informationen zum Geltungsbereich findest du in den Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten des unternehmensübergreifenden Tarifangebotes AzubiTicket MV unter Punkt 5.
- Fahrten mit dem ICE, IC oder EC (außer denen, die zwischen Rostock und Stralsund unterwegs sind)
- unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades
- Fahrten mit dem Fernbus
- kostenfreie Mitnahme weiterer Personen (ab 6 Jahre)
- in Kurorten und Ferienregionen sind die Regelungen der örtlichen Kurgebietssatzungen zu beachten
Die Fahrt darf nach dem letzten Halt in Mecklenburg-Vorpommern nur mit einem gültigen Fahrausweis des genutzten Verkehrsunternehmens fortgesetzt werden. Mit der Ausnahme von Fahrten nach Lübeck, hier gilt das Ticket bis zum Busbahnhof bzw. bis zum Hauptbahnhof.
Detaillierte Informationen zum Geltungsbereich findest du in den Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten des unternehmensübergreifenden Tarifangebotes AzubiTicket MV unter Punkt 5 und 6.
- ist personengebunden und nicht übertragbar
- kann nur auf einem Smartphone geladen sein und ist fest mit diesem verbunden
- beim Versuch, das „AzubiTicket MV“ auf einem anderen Smartphone in die App hinzuzufügen wird eine Fehlermeldung angezeigt
- kann bei Verlust auf einem anderen Smartphone mit einem Code in die App erneut geladen werden
- bei Verlust des Zugriffs auf die hinterlegte E-Mail-Adresse muss sich der Besteller an das Abo-Center Berlin wenden
- bei Ablauf des Geltungszeitraumes oder bei Nichtzahlung wird das Ticket automatisch gelöscht (Online-Modus) bzw. es wird ein roter Hinweis mit dem Gültigkeitsdatum angezeigt (Offline-Modus)
Detaillierte Informationen zur Nutzung des AzubiTickets MV findest du in den Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten des unternehmensübergreifenden Tarifangebotes AzubiTicket MV unter Punkt 4.3 bis 4.6.
- Fahrpreis beträgt 365,00 Euro für 12 Monate bei Zahlung in einer Summe
- Fahrpreis beträgt 30,42 Euro pro Monat bei monatlicher Zahlung bzw. Teilbeträgen
- Nutzung der VLP-Rufbusse inklusive (zzgl. 1€ Serviceentgelt pro Fahrt und Fahrgast, welches im VLP Online Shop erworben werden kann)
Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Fahrrädern, Begleitpersonen und Nutzung in Kurorten findest du in den Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten des unternehmensübergreifenden Tarifangebotes AzubiTicket MV unter Punkt 6.
- Folgeantrag bis spätestens 15. des Vormonats einreichen über www.azubiticket-mv.de und www.bahn.de/azubiticket-mv
- Scan einer aktuellen, offiziellen Bescheinigung des Trägers (nicht älter als ein Monat) beifügen
- bei Abbruch des Ausbildungsverhältnisses ist das AzubiTicket MV vom Fahrgast zu kündigen
- bei dauerhafter Krankheit von mehr als 30 Tagen kann gekündigt werden, darüber hinaus sind Kündigung, Umtausch und Erstattung ausgeschlossen
Detaillierte Informationen zu Kündigung, Umtausch und Erstattung findest du in den Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten des unternehmensübergreifenden Tarifangebotes AzubiTicket MV unter Punkt 6.
Alle detaillierten Informationen findest du in den Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten des unternehmensübergreifenden Tarifangebotes AzubiTicket MV sowie auf den Internetseiten www.azubiticket-mv.de und www.bahn.de/azubiticket-mv.
![]() Quelle: IHK zu Schwerin |
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