Der Rufbus

So nutze ich den Rufbus

Bestellen Sie Ihren Rufbus rund um die Uhr online über das Rufbus-Formular oder telefonisch unter 03883 61 61 61. Die Voranmeldezeit beträgt mindestens zwei Stunden. Besondere Bedarfe, wie zum Beispiel die Mitnahme eines Rollstuhls, Fahrrades oder großen Hundes sowie Fahrten mit mehr als 4 Personen melden Sie bitte telefonisch unter 03883 61 61 61 montags bis freitags (6-18 Uhr) an. An Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. findet keine telefonische Annahme von Bestellungen für besondere Bedarfe statt.

Für welche Verbindungen kann ich den Rufbus benutzen?

Für jede Rufbuszone gibt es einen Fahrplan. Die Nummer der Rufbuszone finden Sie im Netzplan oder über die Übersichtskarte im Rufbus-Bestellformular. Die Abfahrt erfolgt an den im Fahrplan angegebenen Haltestellen und grundsätzlich zu der angegebenen Richtzeit. In dem im Fahrplan angegebenen Zielort kann die Beförderung, abweichend vom Fahrplan, auf öffentlichen Straßen bis zum gewünschten Fahrtziel innerhalb des Zielortes erfolgen, soweit dies die verkehrlichen Verhältnisse zulassen.

Ist der Rufbus genauso pünktlich wie ein Linienbus?

Bitte seien Sie sicherheitshalber 5 Minuten vor der vereinbarten Zeit an der vereinbarten Haltestelle und haben Sie Verständnis, wenn der Rufbus einige Minuten auf sich warten lässt. Anschlüsse an verspätete Züge werden nur bis 10 Minuten nach planmäßiger Ankunftszeit der Züge gehalten.

Was ist bei der Bestellung anzugeben?

Bei der Bestellung anzugeben sind folgende Daten: Name des Bestellers, Rufnummer des Bestellers, unter der ggf. Rücksprache gehalten werden kann, Anzahl der Personen, die befördert werden sollen, gewünschte Fahrtstrecke, ggf. Angaben über die gewünschte Mitnahme von Tieren und sperrigen Gegenständen.

Werden Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder befördert? Und wenn ja - welche?

Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder werden grundsätzlich im Rufbus befördert, wenn die Mitnahme bei der Bestellung angeben wird und Fahrzeugkapazität und technische Ausstattung dies zulassen. Nicht befördert werden Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart, Abmessungen und/oder ihres Gewichts nicht zur Beförderung in Rufbussen geeignet sind, z.B. Lastenfahrräder.

Worauf muss ich noch achten?

An Schultagen finden einzelne Rufbusfahrten nicht statt. Nutzen Sie stattdessen – wie die Fahrschüler – den Linienverkehr der VLP. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf Beförderung im Rufbus, wenn in zeitlich zumutbarem Abstand (bis zu 30 Minuten) zur Abfahrtszeit des Rufbusses eine alternative Linienfahrt angeboten werden kann. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Fahrplan oder der Online-Fahrplanauskunft der VLP oder ganz einfach: Fragen Sie die Mitarbeiter an der VLP-Hotline unter 03883 61 61 61.

 

Übrigens: Wenn Sie sich einmal nicht sicher sind, wie Sie am schnellsten an Ihr Ziel kommen, nutzen Sie jederzeit die Online-Fahrplanauskunft oder fragen die freundlichen Mitarbeiter an der VLP-Hotline. Sie erreichen uns rund um die Uhr telefonisch unter 03883 61 61 61.

 

Was kostet die Fahrt im Rufbus?

Es findet der geltende Tarif der VLP Anwendung. Das heißt, der Fahrausweis kostet so viel wie im Linienbus zuzüglich eines Serviceentgeltes in Höhe von 1,00 € pro Fahrt und Fahrgast. Für Ihre Fahrt mit dem Rufbus können Sie ganz einfach und bequem Ihre Fahrkarten (Einzel-, Tagesrück-, Wochen-, Monatsfahrkarten sowie Serviceentgelt) mit der HandyTicket Deutschland App erwerben. In den Rufbussen selbst können nur Einzel- und Tagesrückfahrkarten sowie das Serviceentgelt gekauft werden. Sie erhalten vom Fahrer gegebenenfalls eine Quittung.

Muss ich einen neuen Fahrausweis kaufen, wenn ich am Umstiegspunkt in einen Linienbus umsteigen und von dort weiterfahren möchte?

Nein, es kann im Rufbus bereits ein Fahrausweis erworben werden, der für die gesamte Strecke gilt. Für den Fall, dass im Rufbus ein Ersatzausweis ausgestellt wurde, kann dieser im Linienbus in einen regulären Fahrschein umgetauscht werden.

Wird auch gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises, eines Schülerausweises oder von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Rufbus befördert? Muss zusätzlich das Serviceentgelt entrichtet werden?

Fahrgäste mit gültigem Fahrausweis, Fahrgäste als Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke und Fahrgäste gemäß gültiger Mitnahmeregelung zahlen pro Fahrt nur einen Komfortzuschlag in Form eines Serviceentgeltes von 1,00 €. Im Übrigen findet der geltende Tarif der VLP Anwendung.